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Leistungsübersicht

Betriebsmedizin

Als Betriebsmedizinerin komme ich direkt zu Ihnen in das Unternehmen. Vor Ort sind Beratungen, Vorsorge und Untersuchungen möglich.

Zum Leistungsspektrum gehören alle in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Aufgaben eines Betriebsarztes:

  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Alternative bedarfsorientierte arbeitsmedizinische Betreuung (BuS-Nachweis)
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung (nach Mutterschutzgesetz, psychische Gefährdungen)
  • Begehungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Medizinische Unterweisungen
  • Mithilfe bei der Organisation der 1. Hilfe / Ausbildung der Ersthelfer
  • Mitarbeiterschulungen zu Gesundheitsthemen
  • Teilnahme am BEM-Verfahren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Impfungen im Rahmen der Vorsorge
  • Untersuchungen: Hörtest, Sehtest, Lungenfunktion, EKG
  • Laboruntersuchungen, Biomonitoring
  • Eignungsuntersuchungen

Rechtliche Vorgaben

Betriebsärztliche Vorsorge ist in der sogenannten Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt. Unterschieden werden die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Als Arbeitgeber dürfen Sie bestimmte Tätigkeiten nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gelten Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz sowie weitere Bestimmungen wie die DGUV Vorschrift 2, die eine betriebsärztliche Betreuung vorschreiben.

Nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV-Vorschrift 2) sind Sie verpflichtet, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Alternative Betreuungsmodelle wie eine Betreuung über das „Unternehmermodell“ existieren für Kleinbetriebe.

Nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dürfen Sie nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Voraussetzung. Ihrem Einsatzort entsprechend werden beide Ärztegruppen meist als „Betriebsärzte“ bezeichnet.


Betriebliches Gesundheitsmanagement | BGM

Die Einführung des BGM beginnt mit der Analyse der Gesundheit der Beschäftigten. Daraus können Strategien und Ziele für das betriebliche Gesundheitsmanagement abgeleitet werden. Sie umfassen alle Ebenen wie die körperliche, psychische oder mentale Gesundheit.

Mögliche Gesundheitsmaßnahmen:

  • Gesundheitsförderung älterer Beschäftigten
  • Gesundheitsförderung von Führungskräften
  • Prävention von Burnout oder psychischen Belastungserscheinung

Individuelle Gesundheitsförderung

Ergänzend zur Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) können weitere, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, Gesundheitsförderungsmaßnahmen entwickelt werden. Dazu ist ein Konzept für die individuelle Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Die Durchführung dieser Gesundheitsförderungsmaßnahmen erfolgt mit Kooperationspartnern.